
Ergänzung Wettbewerbsbestimmung Art. 9.1
Superpole Superbike / Superstock 1000
Nachfolgender Satz wird gelöscht:
„Die 9 Teilnehmer erhalten je 2 zugeloste Mepoletten, die explizit nur zu dieser Superpole benutzt werden dürfen.“
Nachfolgender Satz wird neu eingeführt:
„Die 9 Teilnehmer erhalten je 2 zugeloste Mepoletten, die zu dieser Superpole benutzt werden müssen.“
Nachfolgender Satz wird ergänzt:
„Es dürfen bereits benutze Reifen mit Mepoletten verwendet werden; wobei hierfür zusätzlich die Superpole-Mepoletten geklebt sein müssen. Ebenso dürfen für das Warm-Up am Sonntag auch Reifen mit Superpole-Mepoletten verwendet werden.“
Neufassung:
Die 9 Teilnehmer erhalten je 2 zugeloste Mepoletten, die zu dieser Superpole benutzt werden müssen. Es dürfen bereits benutze Reifen mit Mepoletten verwendet werden; wobei hierfür zusätzlich die Superpole-Mepoletten geklebt sein müssen. Ebenso dürfen für das Warm-Up am Sonntag auch Reifen mit Superpole-Mepoletten verwendet werden.
Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.